Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Vermietungen
Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen
dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma Hüpfburgen & MEHR Duit, 26409
Wittmund, Barghamm 7, vertreten durch Herrn Hansjürgen Duit
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist
die Anmietung einer oder mehrerer Attraktionen aus dem Programm von Hüpfburgen & MEHR Duit. Angegeben werden Auf- und Abbau, Adresse der Rechnung, Aktionsort,
sowie die Kosten für die Aktion und der Strombedarf
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Geräte dürfen nur für den
vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter
bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie
das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht
gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder
Anmeldungen, [z.B. GEMA o.ä.], für den Betrieb der Geräte oder die
Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im
Verantwortungsbereich des Mieters.
Aufbau und Abbau
Zum Be- und Entladen, Auf-
und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer
und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Die
Haftung für das Hilfspersonal liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.
Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer, [Kein
Schotter, roter Sand oder Tartan.] mit direkter Zufahrt für einen
Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrthöhe bis 3,80 m Höhe. Eine
Verankerung mit Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein. Der Mieter
trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes
Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Aktionen
mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose
Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Die Mietgegenstände müssen
zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter
bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses
nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der
Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die
Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von
entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer
anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen,
Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter
auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der
Mieter das Transportrisiko und haftet im vollem Umfang für verspätete
Rücklieferung.
Betreuung
der Attraktionen durch den Mieter
Sofern für Geräte / Aktionen
Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist,
verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch geeignetes, erwachsenes
Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den
bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind
vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu
machen
Betreuung der Attraktionen
durch den Vermieter
Das Aufsichtspersonal behält
sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch
ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von
der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall
und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft
außer Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält pro Tag
und Person ein Essen und ein Getränk, ersatzweise Euro 11.60. Die
Einsatzzeit beträgt maximal 6 - 8 Std. inklusive Pausen. Für Aktionspausen
stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.
Energiebedarf
Zum Betrieb wird während der gesamten
Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluß, 230V / 16A mit
Fehlerstromschutzeinrichtung, in maximal 20 m Entfernung zum Aufstellort
des jeweiligen Geräts benötigt und vom Mieter bereitgestellt.
Haftung
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die
daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem
Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen.
Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der
Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die
Benutzung von Luftkissen und Aktionsgeräten ist nur ohne Schuhwerk
zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an alle anderen Aktionen, auf
eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die
Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin
überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung
für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden
sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Ausfall
von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter
verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der
Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um
eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden
hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die
Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die
betreffende Aktion, bzw. das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während
der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu
benachrichtigen. [ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter.]
Verbindlichkeit,
Storno
Buchungen werden bei Annahme durch den
Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten
bindend. Bei Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen
oder Verschieben ] durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter
entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises
exclusive Personal und Fahrkosten. Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger
als zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] werden
80% des vereinbarten Mietpreises exclusive Personal und Fahrkosten
berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung werden dem Mieter nur die
eingesparten Lohnkosten gutgeschrieben.
Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der
Mieter.
Zahlung
Der Rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne
Abzug bei Anlieferung.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Vermietung von Aktionsgeräten oder Künstlern gelten, jeweils in der
neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern
keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen
Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden
Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte
dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich
allen anders lautenden Bedingungen des Mieters
Wirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser AGB im
Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der Übrigen.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt D – 26409 Wittmund.
Gerichtsstand ist Wittmund